und GmbH-Inhaber ab 120.000 €
Bruttojahreseinkommen
Von der Energiewende profitieren und Steuern sparen
Jetzt und rückwirkend bis 2023: durch Solaranlagen die Steuerlast im Abzugsjahr um bis zu 100 % senken.

Jedes Jahr ein sechsstelliger Abfluss

Konstrukte ohne Wirkung

Es fehlt der echte Hebel



Sie kaufen Ihr eigenes Stück Solarpark – vom Modul bis zum Netzanschluss gehört alles Ihnen. Kein Fonds, keine Beteiligung.
+36.500 € freier Cashflow ab Jahr 1
0 € laufende Kosten
7,4 % Eigenkapitalrendite pro Jahr
Was bedeutet das für Sie konkret? Drei typische Fälle – klicken Sie sich durch.
Rundum abgesichert – Ihre Vorteile im Überblick.
Ein eigenes PV-Feld
Rundum-sorglos inklusive
Garantierte Stromabnahme
Steuerhebel, Sachwert, Erträge – wo Ihr Investment konkret arbeitet.
Steuerhebel
Sachwert
Planbare Erträge
Ertrag beginnt beim Standort – Flächen mit den meisten Sonnenstunden, bevorzugt in Süddeutschland.






Reale Parks, reale Referenzen.
und die Referenzprojekte
unseres Partners
Ihre Anlage ist ein realer Sachwert mit eigenem Marktwert. Sie können sie jederzeit verkaufen – auch das ist Teil des Konzepts: Im Worst Case steht Ihnen der Verkauf als Ausstieg offen.
Alles enthalten: Pflege, Wartung und Versicherung sind fester Bestandteil des Pakets, ebenso der Energiespeicher für eine effizientere Stromproduktion. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Am Beispiel von 350.000 € Investitionsvolumen: in der Regel 20 % (70.000 €), bei guter Bonität ab 10 % (35.000 €). Den Rest übernimmt unser Finanzierungspartner – im laufenden Betrieb tragen sich Finanzierung und Betrieb planmäßig über die Stromerlöse.
Insgesamt machen Sie 70 % der Investition direkt steuerlich geltend: 50 % sofort über den Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) – noch bevor die Anlage gebaut ist – plus 40 % Sonderabschreibung auf den Restwert. Der verbleibende Teil wird über die reguläre Abschreibung geltend gemacht.
Ja – solange Ihre Steuererklärung für das jeweilige Jahr noch offen ist, können Sie den Abzugsbetrag rückwirkend ansetzen. Das gilt aktuell für 2025 und je nach Veranlagungsstand auch noch für 2024 und 2023. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt zu prüfen und nicht erst zum Jahresende.
Als Faustregel: ab etwa 120.000 € zu versteuerndem Einkommen bzw. Gewinn pro Jahr – stabil über mehrere Jahre, nicht nur in einem Ausreißerjahr. Das entspricht einem Grenzsteuersatz von rund 42 %. Die genaue Schwelle hängt von Ihrer Rechtsform ab – das prüfen wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch.
Die Anlage ist auf 35 Jahre ausgelegt, mit 30 Jahren Garantie auf die Leistungsfähigkeit. Nach rund 25 Jahren ist sie abbezahlt – ab dann profitieren Sie von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen und laufenden Erträgen.
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein staatlich vorgesehenes Instrument des deutschen Steuerrechts, das Modell ist von Steuerberatern geprüft. Die verbindliche Prüfung für Ihren Einzelfall gehört in die Hände Ihres Steuerberaters.
